top of page

Wohnflächenberechnung & bemaßte Grundrisse für Ihre Immobilie

​​​

Sie benötigen eine professionelle Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder einen präzisen, bemaßten Grundriss Ihrer Immobilie?

Immo-Aufmaß Löffler erstellt zuverlässige Wohnflächenberechnungen, Grundrisse und Flächenermittlungen nach WoFlV und DIN 277 – auf Grundlage eines präzisen Vor-Ort-Aufmaßes.

​

Als Sachverständiger im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV) stehe ich für eine fachgerechte, nachvollziehbare und sorgfältige Flächenermittlung.

​

Unser Einsatzgebiet umfasst den Bodensee, Hegau, Schwarzwald, Hochrhein, die Schwäbische Alb und Oberschwaben sowie weitere Regionen in einem Umkreis von bis zu 300 km rund um 78234 Engen.

Unsere Unterlagen sind professionell und übersichtlich aufbereitet und eignen sich insbesondere für Eigentümer, Käufer, Makler, Architekten und Banken.

​

DEKRA-zertifizierte Qualität und Sachverständigen-Kompetenz – präzise Flächen, klare Grundrisse, verlässliche Ergebnisse.

Vorteile

Präzise. Schnell. Transparent.

Professionell & bankentauglich

Fachgerechte Wohnflächen- und Flächenberechnungen nach WoFlV & DIN 277

Schnell & unkompliziert

Kurzfristige Vor-Ort-Termine und Auswertung meist innerhalb von 5–8 Werktagen

Transparent kalkuliert

Klare Preisstruktur ab 4 € / m²

Brutto-Grundfläche

Ablauf in 4 Schritten

1. Anfrage

senden

Adresse und kurze Angaben zur Immobilie übermitteln

2. Termin vereinbaren

Wir stimmen kurzfristig einen passenden Vor-Ort-Termin ab

3. Vor Ort

aufmessen

Präzise Erfassung aller relevanten Maße und Flächen

4. Unterlagen erhalten

Auswertung und Zusendung bequem per E-Mail als PDF

Faire & transparente Preise

Abrechnung nach Brutto-Grundfläche (BGF) · Alle Preise inklusive MwSt.

KLEINERE OBJEKTE

bis einschließlich 100 m² BGF

400 €

pauschal
______________________________

z. B. kleinere Wohnungen

STANDARD ABRECHNUNG

über 100 m² BGF

4 € / m²

Brutto-Grundfläche
______________________________

Wohnungen, Häuser & Gewerbe

GROßPROJEKTE

ab ca. 500 m² BGF

Individuelle
Projektkonditionen


je nach Objekt & Umfang möglich
______________________________

Mehrfamilienhäuser & größere Gewerbeobjekte

Was bedeutet BGF?

Die Brutto-Grundfläche umfasst neben Wohn- und Nutzflächen auch Flure, Treppen sowie Innen- und Außenwände.

Als Orientierung entsprechen ca. 80 m² Wohn-/Nutzfläche je nach Objekt häufig etwa 100 m² BGF.

Anfahrt ab 78234 Engen

bis 50 km: 39 €
51–100 km: 69 €
100–300 km: nach Absprache

Über mich

Marco Löffler  Immo-Aufmaß Löffler – Immobilien-Aufmaß und Wohnflächenberechnung nach DIN 277 & WoFlV
Gerät für  Immo-Aufmaß Löffler – Immobilien-Aufmaß und Wohnflächenberechnung nach DIN 277 & WoFlV

Mein Name ist Marco Löffler, Familienvater von zwei Kindern, Sachverständiger im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV) und Ihr persönlicher Ansprechpartner für Wohnflächenberechnungen, bemaßte Grundrisse und professionelle Immobilienaufmaße.

​

Durch meine mehrjährige Tätigkeit als Immobilienmakler kenne ich die Praxis rund um Verkauf, Finanzierung und Vermietung von Immobilien sehr genau. Dabei habe ich immer wieder festgestellt, dass bei Häusern und Wohnungen gerade zwei wichtige Dinge fehlen: aktuelle Grundrisse und verlässliche Flächenangaben.

​

Nicht selten existieren lediglich alte Baupläne, unvollständige Skizzen oder Flächenberechnungen, deren Grundlage nicht mehr nachvollziehbar ist. Dabei sind gerade diese Angaben von großer Bedeutung – beispielsweise für Banken bei der Immobilienfinanzierung, für Makler bei der Vermarktung sowie für Eigentümer, Käufer und Vermieter, die Klarheit über die tatsächlichen Flächen einer Immobilie benötigen.

​

Genau hier setzt Immo-Aufmaß Löffler an.

​

Ich komme persönlich zu Ihnen vor Ort, nehme Ihre Immobilie präzise auf und erstelle daraus übersichtliche, bemaßte Grundrisse sowie nachvollziehbare Wohn- und Flächenberechnungen nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) bzw. DIN 277.

​

Dabei erhalten Sie die komplette Leistung aus einer Hand – vom Vor-Ort-Aufmaß über die Auswertung bis zu den fertigen Unterlagen.

​​

Als Sachverständiger im DGuSV und mit DEKRA-zertifizierter Verfahren lege ich besonderen Wert auf eine sorgfältige und nachvollziehbare Arbeitsweise.

​

Die Abwicklung bleibt dabei unkompliziert: Nach dem Aufmaß erhalten Sie Ihre vollständig ausgearbeiteten Unterlagen in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen nach Kontaktaufnahme. Diese können beispielsweise für Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder zur Dokumentation Ihrer Immobilie verwendet werden.

​

Mein Anspruch ist einfach: präzise messen, verständlich dokumentieren und verlässliche Unterlagen schaffen.

​

Mein Einsatzgebiet

Mein Standort ist 78234 Engen im Hegau. Von hier aus bin ich in einem Umkreis von bis zu etwa 300 km für meine Kunden unterwegs.

Zu meinem regelmäßigen Einsatzgebiet gehören insbesondere der Hegau, Bodensee, Schwarzwald, Hochrhein, die Schwäbische Alb und Oberschwaben sowie unter anderem:

Engen, Singen, Radolfzell, Stockach, Konstanz, Überlingen, Tuttlingen, Donaueschingen, Villingen-Schwenningen, Rottweil, Friedrichshafen, Ravensburg, Waldshut-Tiengen, Freiburg und Biberach.

​

Auch Aufträge außerhalb dieser Regionen sind nach Absprache möglich.

Wohnflächenberechnung & Aufmaß anfragen

Inklusive bemaßter Grundrisse –

auf Wunsch auch mit Aufteilungsplan für die Teilungserklärung.

Ihre Anfrage – schnell & unverbindlich

​

Senden Sie mir die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie.


Ich melde mich persönlich bei Ihnen und stimme den Aufmaßtermin mit Ihnen ab.

​

✓ Kurzfristige Termine möglich


✓ Aufmaß persönlich vor Ort


✓ Auswertung meist in 5–8

Werktagen

 

oder direkt anrufen

+49 174 714 5 714

​

Ihre Kontaktdaten

Angaben zur Immobilie

Objektart
Wohnung
Einfamilienhaus
Doppel-/Reihenhaus
Mehrfamilienhaus
Gewerbliches Objekt
Sonstiges

Umfang des Aufmaßes

Welche Bereiche sollen mit aufgemessen werden?
Benötigen Sie einen Aufteilungsplan für eine Teilungserklärung?
ja
nein
Noch unsicher

Ich melde mich persönlich zur Terminabstimmung bei Ihnen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnflächenverodnung und DIN 277?

  • Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird hauptsächlich für Wohnzwecke genutzt – z. B. bei Vermietung, Verkauf oder Finanzierung.

  • Die DIN 277 ist eine technische Norm für die Brutto-Grundfläche und wird oft von Architekten, Planern oder Banken angefordert.
    👉 Bei mir sind beide Berechnungen möglich.

Wie werden Dachschrägen berücksichtigt?

  • Unter 1 m Höhe: 0 %

  • 1–2 m Höhe: 50 %

  • Über 2 m Höhe: 100 %

Werden Nischen und Vorsprünge mitgezählt?

  • Nischen ab 13 cm Tiefe werden in die Berechnung einbezogen.

  • Schornsteine, Pfeiler oder Treppen je nach Norm unterschiedlich – das berücksichtige ich für Sie automatisch.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • Kurzfristige Terminvergabe: Aufmaßtermine sind häufig bereits innerhalb weniger Tage oder noch in derselben Woche möglich.

  • Schnelle Auswertung: Ihre vollständigen Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von 5 bis 8 Werktagen nach dem Aufmaßtermin.

  • Express-Bearbeitung: Bei besonders dringenden Projekten ist nach Absprache auch eine Express-Auswertung innerhalb von 48 Werktagsstunden nach dem Vor-Ort-Termin möglich.

Sind die Aufmaße für Banken und Behörden anerkannt?

  • Ja ✅ – die Wohnflächen- und Flächenberechnungen werden nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) bzw. DIN 277 fachgerecht erstellt und eignen sich als professionelle Unterlage für Banken, Finanzierungen, Verkauf, Vermietung und weitere immobilienbezogene Zwecke.

  • Die konkrete Anerkennung richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen der Bank oder Institution.

Welche Immobilien und Gebäude messen Sie auf?

  • Ich vermesse nahezu alle Arten von Immobilien und Gebäudeflächen, unter anderem:

  • Wohnungen und Apartments

  • Einfamilienhäuser

  • Doppel- und Reihenhäuser

  • Mehrfamilienhäuser

  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser

  • Gewerbeobjekte

  • Büro- und Praxisflächen

  • Laden- und Verkaufsflächen

  • Gastronomieflächen

  • Lager- und Produktionsflächen

  • Keller-, Neben- und Nutzflächen

  • Bestandsgebäude und Altbauten

  • einzelne Etagen, Gebäudeteile oder komplette Immobilien

  • Grundsätzlich gilt: Alles, was sich sinnvoll aufmessen und flächenmäßig erfassen lässt, kann aufgenommen und ausgewertet werden.

bottom of page